Hintergrund: Das Menschenrecht auf Religionsfreiheit 
Der Glaube formt die Persönlichkeit eines Menschen Das Recht auf freie Religionsausübung nimmt im Kanon der Menschenrechte eine hervorgehobene Stellung ein, denn der Glaube ist eine wichtige Dimension des Lebens. Glaubensüberzeugungen formen die Persönlichkeit eines jeden Menschen und gehören damit zu einem Bereich, den es in besonderer Weise zu schützen gilt.
Menschenrecht der „ersten Generation“ Die Religionsfreiheit gehört neben der Meinungs- oder Versammlungsfreiheit zu den bürgerlichen und politischen Menschenrechten der „ersten Generation“ und ist damit von fundamentaler Bedeutung. Die Religionsfreiheit wurde erstmals 1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben. Durch ihren Beitritt zu den Vereinten Nationen erkennen Staaten die Deklaration an. Sie hat jedoch keine völkerrechtliche Bindung. Rechtlich bindend sind der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (VN Zivilpakt) und regionale Menschenrechtskonventionen.
Freiheit zum Bekenntnis Religionsfreiheit schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und sie alleine oder gemeinsam mit anderen, öffentlich oder privat zu bekennen.
Recht auf Glaubenswechsel Die Vorgaben des VN-Zivilpakts und der Europäischen Menschenrechtskonvention, garantieren – wie das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland – das Recht, den Glauben wechseln zu dürfen. 
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